Lexikon

KassenSichV (Kassensicherungsverordnung)

Pflicht zur manipulationssicheren Aufzeichnung über eine zertifizierte TSE.

Verordnung, die manipulationssichere Aufzeichnung von Kassenumsätzen vorschreibt. Elektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.

Betrifft Händler mit elektronischer Kasse; ein reines Kartenterminal ohne Kassenfunktion fällt nicht zwingend darunter, die Kombination Terminal + Kasse aber schon.

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Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.

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