Lightspeed Vertrag kündigen
Du willst deinen Lightspeed-Vertrag beenden? Lightspeed ist ein Cloud-Kassensystem mit eigenem, gebündeltem Payment-Dienst. Der Vertrag wirkt mit zwölf Monaten kurz – die eigentliche Hürde ist die Kündigungsfrist von 90 Tagen. Hier findest du die Fakten aus dem Service-Vertrag (Stand 01.06.2026) – sachlich, ohne Marketing – und was bei einem Wechsel auf dich zukommt.
Lightspeed-Vertrag auf einen Blick
- Vertragspartner: Lightspeed Commerce Inc. mit Sitz in Montreal (Kanada); der EU-Kontakt sitzt in Amsterdam. Dein Vertragspartner ist damit kein deutsches Unternehmen.
- Mindestlaufzeit: 12 Monate als Jahresvertrag, festgehalten im sogenannten Order Form (dem unterschriebenen Bestellformular).
- Kündigungsfrist: 90 Tage vor Ende der Laufzeit. Nur wenn kein Order Form existiert, gilt die kürzere Frist von 30 Tagen.
- Automatische Verlängerung: ja, jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit – aus zwölf Monaten werden also weitere zwölf.
- Form der Kündigung: Schriftform vorgesehen. Brief mit Nachweis ist der sicherste Weg.
- Abrechnung: monatlich im Voraus; je nach Order Form kann auch der Jahresbetrag im Voraus fällig sein.
- Grundpreis laut Preisliste: Basic/Core 159 €, Pro 249 € pro Monat, jede weitere Lizenz 49 € (netto zzgl. 19 % USt).
An wen kündige ich? Vertragspartner ist Lightspeed Commerce Inc.; für Kunden im EU-Raum ist zusätzlich die Amsterdamer Niederlassung als Kontakt benannt. Verbindlich ist immer die Kündigungsadresse bzw. der Kündigungsweg, der in deinem Order Form und im Service-Vertrag steht – Adressen und zuständige Einheiten ändern sich. Gib deine Kunden- und Vertragsnummer an, nenne alle betroffenen Lizenzen und lass dir den Eingang der Kündigung ausdrücklich bestätigen.
Diese Fallstricke solltest du kennen
- 90 Tage Frist bei 12 Monaten Laufzeit: Das Kündigungsfenster schließt bereits nach neun Vertragsmonaten. Startet dein Jahresvertrag am 1. März, muss die Kündigung spätestens Anfang Dezember vorliegen – wer erst im Januar prüft, hängt ein weiteres Jahr fest.
- Verlängerung um die volle Mindestlaufzeit: Wird die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag nicht um einen Monat, sondern um weitere zwölf Monate.
- Verlängerung zu den dann geltenden Gebühren: Rabatte aus dem Erstvertrag verfallen bei der Verlängerung. Der Preis, den du kennst, ist nicht automatisch der Preis des Folgejahres.
- Preisänderung mit 30 Tagen Ankündigung: Gebühren und Leistungsumfang können mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen geändert werden – während der laufenden Bindung.
- Payment-Zwang: Nutzt du für die Kartenzahlung einen anderen Anbieter statt Lightspeed Payments, ist laut Vertrag eine Strafgebühr vorgesehen, die nach dem geschätzten Volumen bemessen wird. Kasse und Payment lassen sich also nicht unabhängig voneinander vergleichen.
- Verzugszinsen: Bei verspäteter Zahlung sind 1,5 % pro Monat vorgesehen – deutlich mehr als der gesetzliche Verzugszins in Deutschland.
- Abtretung nur in eine Richtung: Lightspeed darf den Vertrag ohne deine Zustimmung übertragen, du als Kunde nicht.
- Zusatzlizenzen im Blick behalten: Ab dem zweiten Jahr ist eine jährliche Router-Lizenz (Meraki) vorgesehen; jede weitere Kassenlizenz kostet extra. Kündige im Zweifel alle Bestandteile ausdrücklich mit.
In 4 Schritten richtig kündigen
- Laufzeitende bestimmen: Startdatum aus dem Order Form suchen, 12 Monate addieren – und davon 90 Tage zurückrechnen. Trag dir diesen Stichtag als Erinnerung ein, er liegt früher, als die meisten erwarten.
- Schriftlich kündigen: per Brief mit Nachweis, mit Kunden- und Vertragsnummer, allen Lizenzen und klarem Kündigungsdatum. Um eine schriftliche Bestätigung bitten.
- Payment separat prüfen: Wenn Lightspeed Payments genutzt wird, gehört die Zahlungsabwicklung zum selben Vertragswerk. Kläre ausdrücklich, wann die Kartenakzeptanz endet und wie die letzten Auszahlungen laufen.
- Neues System und Terminal rechtzeitig aufsetzen: Kassendaten exportieren, Hardware und Kartenakzeptanz für den Tag nach Vertragsende einsatzbereit haben – ohne Doppelkosten und ohne Lücke im Bezahlbetrieb.
Nach der Kündigung: der Vergleich. Lightspeed bündelt Kasse und Kartenzahlung in einem Vertrag mit ausländischem Vertragspartner, 90-Tage-Frist und Strafgebühr bei fremdem Payment. Wenn du wechselst, lohnt sich der getrennte Blick: Was kostet die Kassensoftware, was kostet die Kartenzahlung wirklich? Rechne deine echten Monatskosten aus – Grundpreis je Lizenz, Zusatzmodule und Transaktionsentgelte zusammen – und plane den neuen Vertrag passgenau zum Laufzeitende.
Häufige Fragen
- Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Lightspeed?
- 90 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit, wenn ein Order Form (Bestellformular) besteht; ohne Order Form nennt der Service-Vertrag 30 Tage. Bei einem Jahresvertrag heißt das: Du musst spätestens nach neun Monaten kündigen. Maßgeblich sind die Fristen in deinem konkreten Vertrag.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit, bei einem Jahresvertrag also um weitere zwölf Monate – und zwar zu den dann geltenden Gebühren. Rabatte aus dem Erstvertrag verfallen bei der Verlängerung.
- Kann ich bei Lightspeed die Kasse behalten und nur das Payment wechseln?
- Wirtschaftlich meist nicht sinnvoll: Der Vertrag sieht eine Strafgebühr vor, wenn du die Kartenzahlung über einen fremden Anbieter abwickelst; sie wird nach dem geschätzten Volumen bemessen. Kasse und Payment sind damit faktisch gekoppelt – prüfe beide Kostenblöcke immer gemeinsam.
- Muss ich die Lightspeed-Hardware zurückgeben?
- Hardware wird bei Lightspeed in der Regel gekauft und gehört dann dir; eine Rückgabepflicht wie bei Mietterminals ist im Vertragswerk nicht vorgesehen. Prüfe trotzdem dein Order Form: Wurden Geräte im Rahmen eines Miet- oder Leasingpakets überlassen, gelten die dortigen Rückgaberegeln.
Stand der ausgewerteten Unterlagen: Lightspeed Service-Vertrag, geändert am 01.06.2026, sowie öffentliche Preisangaben. Angaben können sich ändern und sind im Einzelfall anhand deines aktuellen Vertrags zu prüfen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Firmennamen und Marken gehören ihren Inhabern; die Nennung erfolgt ausschließlich zu Informations- und Vergleichszwecken. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
