Vectron Vertrag kündigen
Du willst deinen Vectron-Vertrag beenden? Die gute Nachricht zuerst: Der reine SaaS-Vertrag (myVectron) läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit kurzer Frist kündbar – anders als bei klassischen Netzbetreibern. Die Bindung steckt woanders: im Paket aus Software, Hardware und Leasing. Hier findest du die Fakten aus den SaaS-AGB (Stand 30.09.2022) – sachlich, ohne Marketing.
Vectron-Vertrag auf einen Blick
- Vertragspartner: Vectron Systems AG, Münster – ein deutsches Unternehmen, deutsches Vertragsrecht.
- Laufzeit SaaS: unbestimmte Zeit, monatlich kündbar. Es gibt hier keine 48-Monats-Bindung wie bei klassischen Terminalverträgen.
- Kündigungsfrist: ein Monat zum Monatsende (AGB Ziff. 1.15.2).
- Aber: Wird die Software als Paket mit Hardware bzw. Leasing bezogen, ist die Laufzeit an die Geräte- bzw. Leasinglaufzeit gekoppelt (Ziff. 1.15.3) – üblicherweise 24 Monate und mehr.
- Form der Kündigung: Textform genügt laut AGB; abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein Brief mit Nachweis bleibt der sicherste Weg.
- Abrechnung: monatlich im Voraus (Ziff. 1.10.2); ohne SEPA-Lastschriftmandat fallen 15 € je Rechnung an.
- Grundpreise laut Preisliste: SMART POS 7 ab 39,90 €, POS Life 24,90 €, M4 Pay 29,90 € pro Monat und Kasse (netto zzgl. 19 % USt).
An welche Adresse kündige ich? Vertragspartner ist die Vectron Systems AG in Münster. Verbindlich ist die Anschrift bzw. der Kündigungsweg auf deinem Vertragsdokument oder deiner Rechnung – Adressen und Zuständigkeiten ändern sich. Wichtig bei Vectron: Der Vertrieb läuft häufig über Fachhandelspartner, und der Leasingvertrag wird meist mit einer Drittbank geschlossen. Prüfe deshalb genau, wer bei welchem Vertragsbestandteil dein Vertragspartner ist, und kündige gegenüber jedem einzeln.
Diese Fallstricke solltest du kennen
- Paket statt Einzelvertrag: Paketmodule sind laut AGB nur gemeinsam kündbar. Du kannst also nicht einzelne Lizenzen abbestellen und den Rest weiterlaufen lassen.
- Leasing über eine Drittbank: Ist die Hardware finanziert, hängt die günstige Monatsrate an einem mehrjährigen Leasingvertrag mit einem dritten Unternehmen. Dieser Vertrag endet nicht dadurch, dass du bei Vectron kündigst – er hat eigene Fristen und läuft eigenständig weiter.
- Kopplung an die Gerätelaufzeit: Beim Paketbezug ist die Software-Laufzeit ausdrücklich an die Laufzeit der Geräteüberlassung gebunden (Ziff. 1.15.3). Die monatliche Kündbarkeit des reinen SaaS-Vertrags greift dann nicht.
- Mindestbetrag bei nutzungsabhängiger Vergütung: Liegt die nutzungsabhängige Vergütung unter dem vereinbarten Mindestbetrag, wird laut Ziff. 1.7.8 der Mindestbetrag fällig – auch bei schwachem Geschäft.
- Preisanpassung nach billigem Ermessen: Vectron darf die Preise nach billigem Ermessen anpassen, angekündigt in Textform mit zwei Monaten Vorlauf; Schweigen gilt als Genehmigung (Ziff. 1.10.6). Bei Verlängerung kann außerdem ein Rabatt entfallen, sodass der Listenpreis gilt (Ziff. 1.15.4).
- 15 € je Rechnung ohne SEPA-Mandat: Wer nicht per Lastschrift zahlt, zahlt pro Rechnung zusätzlich – über ein Jahr sind das 180 €.
- Sperrung bei Vermögensverschlechterung: Die AGB sieht in Ziff. 1.15.5 eine Sperrmöglichkeit bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse vor.
In 4 Schritten richtig kündigen
- Vertragsart klären: Hast du einen reinen SaaS-Vertrag (dann ein Monat zum Monatsende) oder ein Paket mit Hardware bzw. Leasing (dann an die Gerätelaufzeit gebunden)? Das steht in deinem Auftrag bzw. Leasingvertrag.
- Alle Vertragspartner auflisten: Vectron für die Software, gegebenenfalls der Fachhandelspartner für Service und Hardware, die Leasingbank für die Finanzierung. Jeder braucht eine eigene, fristgerechte Kündigung.
- In Textform kündigen und Nachweis sichern: mit Kunden- und Vertragsnummer, allen betroffenen Modulen und klarem Kündigungsdatum. Um schriftliche Bestätigung bitten – gerade weil Module nur gemeinsam kündbar sind.
- Kassendaten und Nachfolge organisieren: Exporte und Aufzeichnungen sichern (Aufbewahrungspflichten laufen weiter), TSE-Anbindung und Kartenakzeptanz für die Zeit nach Vertragsende einsatzbereit haben.
Nach der Kündigung: der Vergleich. Bei Vectron entsteht die lange Bindung typischerweise nicht durch den Softwarevertrag, sondern durch das Hardware-Leasing über eine Drittbank – deshalb lohnt beim nächsten System der Blick darauf, ob Kasse, Terminal und Finanzierung wirklich zusammengehören müssen. Rechne deine echten Monatskosten aus – Lizenzen, Module, Leasingrate und Zahlungsentgelte zusammen – bevor du dich neu bindest.
Häufige Fragen
- Kann ich meinen Vectron-Vertrag monatlich kündigen?
- Den reinen SaaS-Vertrag ja: Er läuft auf unbestimmte Zeit und ist laut AGB (Ziff. 1.15.2) mit einem Monat zum Monatsende kündbar. Sobald die Software aber im Paket mit Hardware oder Leasing bezogen wurde, ist die Laufzeit an die Geräteüberlassung gekoppelt (Ziff. 1.15.3) – dann greift die Monatsfrist nicht.
- Was passiert mit dem Leasingvertrag, wenn ich bei Vectron kündige?
- Er läuft weiter. Der Leasingvertrag wird in der Regel mit einer Drittbank geschlossen und ist rechtlich eigenständig – die Kündigung gegenüber Vectron beendet ihn nicht. Prüfe Laufzeit und Frist im Leasingvertrag separat und kündige dort gesondert.
- Reicht bei Vectron eine Kündigung per E-Mail?
- Die AGB sieht für die Kündigung Textform vor, was eine E-Mail grundsätzlich einschließt; für abweichende Vereinbarungen ist Schriftform verlangt. Sicher ist trotzdem der Brief mit Nachweis. Lass dir in jedem Fall den Eingang bestätigen und prüfe die Vorgaben in deinem konkreten Vertrag.
- Kann ich kündigen, wenn Vectron die Preise erhöht?
- Die AGB erlaubt eine Anpassung nach billigem Ermessen mit zwei Monaten Ankündigung in Textform, wobei Schweigen als Genehmigung gilt (Ziff. 1.10.6). Wer eine Erhöhung nicht hinnehmen will, muss also aktiv reagieren – und beim monatlich kündbaren SaaS-Vertrag ohnehin nur einen Monat Frist einhalten. Details zu solchen Klauseln findest du in unserem Ratgeber zur einseitigen Preiserhöhung.
Stand der ausgewerteten Unterlagen: Vectron AGB SaaS, Stand 30.09.2022, sowie öffentliche Preisangaben. Angaben können sich ändern und sind im Einzelfall anhand deines aktuellen Vertrags zu prüfen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Firmennamen und Marken gehören ihren Inhabern; die Nennung erfolgt ausschließlich zu Informations- und Vergleichszwecken. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
