orderbird Vertrag kündigen
Du willst deinen orderbird-Vertrag beenden? orderbird ist ein iPad-Kassensystem aus Berlin, das inzwischen zur Nexi-Gruppe gehört. Die Besonderheit: Die Laufzeit hast du beim Abschluss selbst gewählt – zwischen einem Monat und zehn Jahren – und genau um diesen Zeitraum verlängert sich der Vertrag, wenn du die Ein-Monats-Frist verpasst. Hier findest du die Fakten – sachlich, ohne Marketing.
orderbird-Vertrag auf einen Blick
- Vertragspartner: orderbird GmbH, Berlin (Teil der Nexi Group).
- Mindestlaufzeit: beim Abschluss wählbar – 1, 12, 36 oder 120 Monate (AGB orderbird PRO, § 8a). Die 120-Monats-Variante bindet zehn Jahre.
- Kündigungsfrist: ein Monat vor Ablauf der gewählten Laufzeit (§ 8a).
- Automatische Verlängerung: ja – um den ursprünglich gewählten Zeitraum. Aus einer 36-Monats-Lizenz werden also weitere 36 Monate, nicht etwa ein Monat.
- Form der Kündigung: Schriftform vorgesehen (§ 8a Abs. 4).
- Zahlung: im Voraus für den jeweiligen Zeitraum – bei einer Jahreslizenz wird der Jahresbetrag im Voraus fällig (§ 9).
- Hardware: in der Regel Kauf mit Eigentumsvorbehalt – kein Mietgerät, das nach Vertragsende zurückgeht.
- Grundpreise laut Preisliste: PRO ab 99,90 € (S), 139,90 € (M) bzw. 169,90 € (L) pro Monat (netto zzgl. 19 % USt).
An welche Adresse kündige ich? Vertragspartner ist die orderbird GmbH in Berlin. Verbindlich ist die Anschrift bzw. der Kündigungsweg, der auf deinem Vertragsdokument oder deiner Rechnung steht – Adressen und Zuständigkeiten ändern sich, gerade nach der Übernahme durch die Nexi-Gruppe. Gib deine Kunden- und Vertragsnummer an, benenne alle Lizenzen und Zusatzmodule und lass dir die Kündigung schriftlich bestätigen.
Diese Fallstricke solltest du kennen
- Verlängerung um den gewählten Zeitraum: Das ist der wichtigste Punkt. Wer eine 36-Monats-Lizenz abgeschlossen und die Frist von einem Monat übersehen hat, hängt weitere drei Jahre fest. Bei der 120-Monats-Variante ist der Effekt entsprechend größer.
- Kurze Frist, langer Effekt: Ein Monat Kündigungsfrist klingt kundenfreundlich – sie ist aber leicht zu übersehen, weil sie nur einmal pro Laufzeitperiode offen steht. Trag dir den Stichtag ein, sobald du den Vertrag abschließt.
- Vorauszahlung: Der Betrag für den gewählten Zeitraum wird im Voraus fällig. Bei einer Jahreslizenz zahlst du das komplette Jahr vorab – bei einer ungewollten Verlängerung entsprechend erneut.
- Kopplung Gerätelizenz und Servicepauschale: Eine Gerätelizenz gibt es laut Preismodell nur zusammen mit der Servicepauschale. Kündige beide Bestandteile ausdrücklich mit.
- Verlängerung zu den dann gültigen Preisen: Der Preis der Verlängerungsperiode ist nicht garantiert; zusätzlich enthält § 11 einen Änderungsvorbehalt für die Vertragsbedingungen (Preise davon ausgenommen).
- Zusatzmodule mit eigenen Bedingungen: Reservierung, Kassenbuch oder Gutscheinfunktion laufen teils über separate Vereinbarungen. Prüfe, welche Module du gebucht hast, und kündige jedes davon.
- iOS-Bindung: Das System läuft auf Apple-Hardware. Beim Wechsel auf ein anderes Kassensystem ist die vorhandene Hardware daher nicht unbedingt weiterverwendbar – das gehört in die Wechselrechnung.
In 4 Schritten richtig kündigen
- Gewählte Laufzeit nachsehen: 1, 12, 36 oder 120 Monate? Das steht in deinem Auftrag bzw. der Rechnung. Laufzeitbeginn plus gewählte Dauer ergibt das Laufzeitende, davon einen Monat zurückrechnen.
- Schriftlich kündigen: per Brief mit Nachweis, mit Kunden- und Vertragsnummer, allen Lizenzen und Zusatzmodulen sowie klarem Kündigungsdatum. Um schriftliche Bestätigung bitten.
- Kassendaten sichern: Umsatz- und Kassendaten exportieren, bevor der Zugang endet – die steuerlichen Aufbewahrungspflichten laufen unabhängig vom Vertrag weiter. Kläre schriftlich, wie lange du nach Vertragsende noch auf Daten und TSE-Aufzeichnungen zugreifen kannst.
- Nachfolge aufsetzen: neues Kassensystem und Kartenakzeptanz so terminieren, dass sie am Tag nach Vertragsende laufen – ohne Doppelkosten und ohne Ausfall im Tagesgeschäft.
Nach der Kündigung: der Vergleich. Bei orderbird zahlst du für die reine Kassensoftware plus Apple-Hardware; die Kartenzahlung läuft über Partner und damit über einen separaten Vertrag mit eigener Laufzeit. Genau deshalb lohnt es sich, beim Wechsel beide Seiten zusammen zu rechnen: Was kostet die Kasse, was kostet die Kartenzahlung – und wie lange bindet dich jeder der beiden Verträge? Rechne deine echten Monatskosten aus, bevor du dich neu bindest.
Häufige Fragen
- Wie lange ist die Kündigungsfrist bei orderbird?
- Einen Monat vor Ablauf der gewählten Laufzeit (AGB orderbird PRO, § 8a), und zwar schriftlich (§ 8a Abs. 4). Entscheidend ist, dass du deine Laufzeit kennst: Sie wurde beim Abschluss mit 1, 12, 36 oder 120 Monaten festgelegt. Maßgeblich sind die Angaben in deinem konkreten Vertrag.
- Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um den ursprünglich gewählten Zeitraum – bei einer 36-Monats-Lizenz also um weitere drei Jahre, zu den dann gültigen Preisen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei Laufzeitverträgen dieser Bauart.
- Ist die orderbird-Lifetime-Lizenz wirklich unbegrenzt?
- Die längste wählbare Laufzeit umfasst 120 Monate, also zehn Jahre – das ist eine sehr lange Bindung, aber keine unbegrenzte Nutzung. Prüfe im Vertrag, welche Laufzeit tatsächlich vereinbart wurde, bevor du mit einer dauerhaften Lizenz rechnest.
- Muss ich die orderbird-Hardware zurückgeben?
- In der Regel nicht: Die Hardware wird gekauft, mit Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung – danach gehört sie dir. Anders als bei Mietterminals gibt es also keine Rückgabepflicht. Prüfe trotzdem deinen Auftrag, falls Geräte über ein Miet- oder Finanzierungsmodell überlassen wurden.
Stand der ausgewerteten Unterlagen: AGB orderbird PRO, Stand September 2017, sowie öffentliche Preisangaben. Dieser AGB-Stand ist älter – prüfe unbedingt die Fassung, die deinem Vertrag zugrunde liegt. Angaben können sich ändern und sind im Einzelfall anhand deines aktuellen Vertrags zu prüfen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Firmennamen und Marken gehören ihren Inhabern; die Nennung erfolgt ausschließlich zu Informations- und Vergleichszwecken. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
