PAYONE Vertrag kündigen
Du willst deinen PAYONE-Terminalvertrag beenden? Entscheidend sind die Mindestlaufzeit, die 3-Monats-Frist und die automatische Verlängerung. Hier findest du die Fakten – sachlich, ohne Marketing – und was bei einem Wechsel auf dich zukommt.
PAYONE-Vertrag auf einen Blick
- Vertragspartner: PAYONE GmbH, Frankfurt am Main (Joint Venture der Sparkassen-Finanzgruppe und Worldline).
- Mindestlaufzeit: 12 bis 60 Monate je nach Tarif – „All Time Flex“ ohne feste Mindestlaufzeit.
- Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit, schriftlich.
- Automatische Verlängerung: ja, um 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Form der Kündigung: Schriftform vorgesehen (Brief am sichersten).
- Hardware: Terminal meist Miete; bei Vorzeitkündigung Restlaufzeit/Restraten möglich.
An welche Adresse kündige ich? Vertragspartner ist die PAYONE GmbH in Frankfurt am Main. Wichtig: Nutze die exakte Anschrift und – falls vorhanden – das Kündigungs- bzw. Service-Postfach, das auf deinem Vertrag oder deiner Abrechnung steht. Adressen und zuständige Abteilungen ändern sich; die Angaben auf deinem Vertragsdokument sind verbindlich. Gib in jedem Fall deine Vertrags- bzw. Händlernummer an.
Diese Fallstricke solltest du kennen
- Die „All Card Flat“-Überschreitungsfalle: Im Flatrate-Tarif sind Transaktionen nur bis zu einem Umsatzlimit „frei“. Über dem Limit greift ein Aufschlag von 2,29 %. Wer das Limit zu niedrig wählt oder wächst, zahlt schnell drauf.
- 12-Monats-Verlängerung bei verpasster Frist: Versäumst du die 3-Monats-Frist auch nur knapp, läuft der Vertrag ein weiteres volles Jahr.
- Restlaufzeit bei vorzeitiger Kündigung: Bei laufendem Mietvertrag fürs Terminal können Restraten bzw. die Restlaufzeit fällig werden. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist meist nicht möglich.
- Mehrere Verträge im Blick behalten: Akzeptanzvertrag, Terminal-Miete und ein gebündeltes Kassensystem können getrennte Laufzeiten haben. Kündige im Zweifel alle und lass dir jede Kündigung bestätigen.
In 4 Schritten richtig kündigen
- Tarif & Laufzeitende prüfen: Tarifname, Mindestlaufzeit und Vertragsbeginn im Akzeptanzvertrag nachsehen, 3 Monate vom Laufzeitende zurückrechnen.
- Schriftlich kündigen: per Brief (am sichersten Einschreiben) mit Vertrags-/Händlernummer und klarem Kündigungsdatum. Um schriftliche Bestätigung bitten.
- Neues Angebot vergleichen: einige Monate vor Vertragsende klären, damit es nahtlos anschließt – ohne Doppelkosten und Akzeptanz-Lücke.
- Terminal zurücksenden: Mietgerät fristgerecht und vollständig zurücksenden, Versandnachweis aufbewahren. Kaufgeräte gehören dir.
Nach der Kündigung: der Vergleich. PAYONE ist ein etablierter Anbieter mit eigenem Acquiring. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von deinem Umsatz und Kartenmix ab – besonders, wenn du im Flatrate-Tarif regelmäßig über dem Limit liegst und den 2,29-%-Aufschlag zahlst. Rechne deine echten Monatskosten aus, bevor du dich neu bindest.
Häufige Fragen
- Wie lange ist die Kündigungsfrist bei PAYONE?
- Bei den klassischen Laufzeit-Tarifen liegt die Frist bei 3 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Kündigst du nicht rechtzeitig schriftlich, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Der Tarif „All Time Flex“ hat dagegen keine feste Mindestlaufzeit.
- Hat PAYONE eine Mindestlaufzeit?
- Je nach Tarif 12 bis 60 Monate. Der Flex-Tarif kommt ohne feste Mindestlaufzeit aus, die Flatrate- und Hardware-gebundenen Tarife haben längere Bindungen. Welche Laufzeit gilt, steht in deinem konkreten Vertrag.
- Reicht eine Kündigung per E-Mail bei PAYONE?
- PAYONE sieht für die Kündigung die Schriftform vor. Am sichersten kündigst du per Brief (idealerweise Einschreiben) mit Bezug auf deine Vertrags- bzw. Händlernummer. Prüfe im Zweifel die Formvorgabe in deinem Vertrag und lass dir die Kündigung bestätigen.
- Muss ich das PAYONE-Terminal zurückgeben?
- Bei Miet-Terminals gehört das Gerät PAYONE und muss nach Vertragsende zurückgesendet werden. Bei Vorzeitkündigung können Restlaufzeit bzw. Restraten fürs Mietgerät anfallen. Behalte den Versandnachweis auf.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
