Ratgeber

ZahlungsWERK-Vertrag: die 0,69-%-Falle im Kleingedruckten

ZahlungsWERK aus Hamburg positioniert sich mit einem auffällig niedrigen Einheitssatz von 0,69 % für girocard und Kreditkarte. Der Haken steckt in zwei Wörtern im Preistext – „zzgl. Interchange und Scheme“ – und darin, dass die vollständigen Vertrags-AGB gar nicht öffentlich einsehbar sind. Dieser Check trennt den beworbenen Aufschlag von den echten Gesamtkosten.

Wer hinter ZahlungsWERK steht

Vertragspartner ist die ZahlungsWERK GmbH mit Sitz in Hamburg (New-York-Ring 6, im EDEKA-Verbund). Das Terminal wird „aus einer Hand“ angeboten, den eigentlichen Acquirer und Netzbetrieb nennt ZahlungsWERK öffentlich aber nicht – laut eigener FAQ werden TeleCash (Fiserv) und Intercard als Backend-/Support-Partner eingesetzt. Für deine Kartenumsätze bedeutet das: Der sichtbare Anbieter ist ein Reseller, die Abwicklung und damit ein Teil deiner Konditionen hängt an einem dritten Unternehmen, das im Vertrag nicht klar benannt ist.

Der 0,69-%-Satz ist ein Aufschlag, kein Gesamtpreis

Bei Karten-Acquiring setzt sich der Preis fast immer aus drei Bausteinen zusammen. Die beworbenen 0,69 % sind nur der dritte – die Marge des Anbieters. Die ersten beiden Bausteine werden zusätzlich durchgereicht:

  • Interchange: die Gebühr, die an die kartenausgebende Bank fließt. Im EWR ist sie für Verbraucherkarten gedeckelt (Debit ca. 0,2 %, Kreditkarte ca. 0,3 %), bei Firmen-/Business-Karten und Karten von außerhalb des EWR aber deutlich höher und nicht gedeckelt.
  • Scheme-Fee: die Entgelte von Visa und Mastercard für die Netznutzung – mehrere kleine Posten, die sich stapeln.
  • Anbieter-Marge (die 0,69 %): der Teil, den ZahlungsWERK selbst behält. Nur dieser Teil steht groß im Angebot.

Rechnerisch heißt das: Eine girocard-Zahlung landet real eher bei rund 0,9 %, eine EWR-Verbraucher-Kreditkarte bei gut 1,1 %, und Firmen- oder Auslandskarten können ein Vielfaches kosten. Ein dokumentierter Nutzerbericht nennt auf Kreditkarten rund 0,40 % Aufschlag gegenüber dem beworbenen Satz. Der Effekt: Das Angebot sieht günstiger aus als ein ehrlich ausgewiesenes Blended-Disagio, obwohl es das am Ende nicht sein muss.

Was NICHT öffentlich steht – und genau darum abgefragt werden muss

Anders als bei transparenten Anbietern sind zentrale Vertragspunkte von ZahlungsWERK nicht publiziert. Diese Punkte entscheiden aber über deine Bindung und dein Kostenrisiko – frag sie vor der Unterschrift schriftlich ab:

  • Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist – nicht öffentlich ausgewiesen.
  • Mindestumsatz-/Inaktivitätsgebühr – nicht öffentlich ausgewiesen.
  • Regelung zur Geräterückgabe am Vertragsende (Frist, Kosten, Strafen bei Nicht-Rückgabe).
  • Rücklastschrift- und Chargeback-Gebühren.
  • Auszahlungszeit (D+1, D+2 oder länger) – für deine Liquidität entscheidend.

Worauf du im Vertrag achten musst

  • Lass dir den 0,69-%-Satz schriftlich als „zzgl. Interchange + Scheme“ oder als echten All-in-Satz bestätigen – und ein Rechenbeispiel für girocard, Verbraucher-Kreditkarte und Business-Karte geben.
  • Frag den benannten Acquirer/Netzbetreiber ab und lass ihn in den Vertrag schreiben.
  • Verlange die vollständigen AGB inklusive Laufzeit, automatischer Verlängerung und Kündigungsfrist – nicht nur das Preisblatt.
  • Kläre Mindestumsatz und Geräterückgabe, bevor du unterschreibst.
  • Rechne mit deinem realen Kartenmix, nicht mit dem beworbenen Einheitssatz.

Die transparente Alternative

Ein niedriger Schaufenster-Satz ersetzt keine offengelegten Konditionen. Sinnvoller ist ein Angebot, bei dem Netzbetrieb und Auszahlung klar benannt sind, die Gesamtkosten je Kartenart nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden und die Laufzeit im Vertrag steht. Rechne dein reales Volumen einmal durch – erst dann zeigt sich, ob 0,69 % zzgl. Aufschläge oder ein transparent kalkulierter Tarif für dich günstiger ist.

Häufige Fragen

Sind die 0,69 % von ZahlungsWERK der Gesamtpreis?
Nein. Der Satz gilt laut Preistext zzgl. Interchange und Scheme-Gebühren. Diese werden zusätzlich durchgereicht, sodass die realen Kosten je nach Kartenart höher liegen – bei Firmen- und Auslandskarten deutlich.
Wer wickelt die Zahlungen bei ZahlungsWERK ab?
Der Acquirer/Netzbetrieb wird öffentlich nicht benannt. Laut FAQ von ZahlungsWERK kommen TeleCash (Fiserv) und Intercard als Backend-Partner zum Einsatz. Lass dir den Abwickler vor Unterschrift in den Vertrag schreiben.
Wie lang ist die Vertragslaufzeit bei ZahlungsWERK?
Laufzeit und Kündigungsfrist sind öffentlich nicht ausgewiesen, weil die vollständigen Vertrags-AGB nicht publiziert sind. Fordere sie schriftlich an, bevor du unterschreibst.

Stand der öffentlich zugänglichen Angaben: 07/2026 (zahlungswerk.de – Kosten, FAQ, Impressum). Die vollständigen Vertrags-AGB sind nicht publiziert; Angaben können sich ändern und sind im Einzelfall anhand des aktuellen Vertrags zu prüfen. Firmennamen und Marken gehören ihren Inhabern; die Nennung erfolgt ausschließlich zu Informations- und Vergleichszwecken. Alle Preise netto zzgl. 19 % USt.

Im Lexikon erklärt

Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.

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