Belegausgabepflicht
Seit 2020 muss bei jeder Zahlung ein Beleg erstellt werden – nicht zwingend gedruckt.
Mit der Kassensicherungsverordnung gilt seit 2020 die Belegausgabepflicht: Bei jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt werden – digital reicht.
Befreiungsmöglichkeit auf Antrag (§ 146a Abs. 2 AO) bei Verkauf an eine Vielzahl unbekannter Personen aus sachlichen Härtegründen – in der Praxis selten genehmigt.
Verwandte Begriffe
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
