Lexikon

Belegausgabepflicht

Seit 2020 muss bei jeder Zahlung ein Beleg erstellt werden – nicht zwingend gedruckt.

Mit der Kassensicherungsverordnung gilt seit 2020 die Belegausgabepflicht: Bei jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt werden – digital reicht.

Befreiungsmöglichkeit auf Antrag (§ 146a Abs. 2 AO) bei Verkauf an eine Vielzahl unbekannter Personen aus sachlichen Härtegründen – in der Praxis selten genehmigt.

Verwandte Begriffe

Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.

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