Kassennachschau
Unangekündigte Kassenprüfung durch das Finanzamt – seit 2018.
Seit 2018 darf das Finanzamt ohne Voranmeldung in Geschäftsräumen die Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen prüfen (§ 146b AO).
Bei elektronischen Kassen müssen TSE, DSFinV-K-Export und Belegausgabe funktionieren. Kartenterminals selbst sind nicht direkt betroffen, aber jede Verknüpfung zur Kasse muss korrekt protokolliert sein.
Verwandte Begriffe
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
