Lexikon

Kassennachschau

Unangekündigte Kassenprüfung durch das Finanzamt – seit 2018.

Seit 2018 darf das Finanzamt ohne Voranmeldung in Geschäftsräumen die Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen prüfen (§ 146b AO).

Bei elektronischen Kassen müssen TSE, DSFinV-K-Export und Belegausgabe funktionieren. Kartenterminals selbst sind nicht direkt betroffen, aber jede Verknüpfung zur Kasse muss korrekt protokolliert sein.

Verwandte Begriffe

Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.

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