CCV Vertrag kündigen
Du willst deinen CCV-Terminalvertrag beenden? CCV ist Terminalhersteller und Netzbetreiber zugleich. Entscheidend sind die vereinbarte Mindestlaufzeit, die 3-Monats-Frist und die automatische Verlängerung. Hier findest du die Fakten – sachlich, ohne Marketing – und was bei einem Wechsel auf dich zukommt.
CCV-Vertrag auf einen Blick
- Vertragspartner: CCV GmbH bzw. CCV Deutschland GmbH (deutscher Teil der CCV-Gruppe).
- Mindestlaufzeit: je nach Tarif 12 Monate (Default) bis 48 Monate.
- Kündigungsfrist: mindestens 3 Monate zum Laufzeitende; eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen.
- Automatische Verlängerung: ja, um jeweils ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (AGB §7.1).
- Form der Kündigung: Schriftform – laut AGB per Brief, E-Mail, Fax oder über das MyCCV-Portal möglich. Brief mit Nachweis bleibt am sichersten.
- Hardware: Terminal meist Miete/Mietkauf; Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende.
An welche Adresse kündige ich? Vertragspartner ist je nach Vertrag die CCV GmbH bzw. CCV Deutschland GmbH. Wichtig: Nutze die exakte Anschrift bzw. den im Vertrag genannten Kündigungsweg – verbindlich ist immer, was auf deinem Vertragsdokument oder deiner Abrechnung steht. Gib deine Vertrags- bzw. Kundennummer an und lass dir die Kündigung bestätigen; das ist gerade bei E-Mail oder MyCCV-Kündigung wichtig.
Diese Fallstricke solltest du kennen
- Restlaufzeit-Regel: Bei vorzeitiger Beendigung sieht die AGB (§7.6) vor, dass 100 % der Fixkosten bis zum Laufzeitende fällig werden können – 50 %, wenn das Gerät zurückgegeben wird. Eine ordentliche Vorzeitkündigung ist ausgeschlossen.
- Ein-Jahres-Verlängerung bei verpasster Frist: Wird die 3-Monats-Frist versäumt, läuft der Vertrag ein weiteres volles Jahr.
- Jährliche Preisanpassung: Die AGB (§9.6) erlaubt eine jährliche einseitige Preisanpassung „in angemessenem Rahmen“ – der beworbene Startpreis muss also nicht dauerhaft gelten.
- Rückgabe binnen 14 Tagen: Das Mietgerät ist nach Vertragsende zeitnah zurückzugeben; die Miete läuft, bis die Rückgabe erfolgt ist.
- Mehrere Verträge im Blick behalten: Terminal-Miete, Netzbetrieb und Servicepakete können getrennt geführt sein. Kündige im Zweifel alle Bestandteile und lass dir jede Kündigung bestätigen.
In 4 Schritten richtig kündigen
- Laufzeit & Frist prüfen: vereinbarte Mindestlaufzeit (12 bis 48 Monate) und Vertragsbeginn nachsehen, 3 Monate vom Laufzeitende zurückrechnen.
- Kündigen und Nachweis sichern: per Brief (am sichersten Einschreiben) mit Vertrags-/Kundennummer und klarem Kündigungsdatum. E-Mail oder MyCCV sind laut AGB möglich – dann unbedingt eine schriftliche Bestätigung anfordern.
- Neues Angebot vergleichen: rechtzeitig vor Vertragsende klären, damit der Wechsel nahtlos anschließt – ohne Doppelkosten und ohne Akzeptanz-Lücke.
- Terminal zurücksenden: Mietgerät innerhalb der 14-Tage-Frist vollständig zurücksenden, Versandnachweis aufbewahren. Kaufgeräte gehören dir.
Nach der Kündigung: der Vergleich. CCV bindet je nach Tarif bis zu 48 Monate, mit jährlicher Preisanpassungsklausel und einer Restlaufzeit-Regel bei Vorzeitkündigung. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von deinem Umsatz und Kartenmix ab. Rechne deine echten Monatskosten aus – Grundpreis, Servicepauschalen und Transaktionsentgelte zusammen –, bevor du dich neu bindest, und plane den neuen Vertrag passgenau zum Laufzeitende.
Häufige Fragen
- Wie lange ist die Kündigungsfrist bei CCV?
- Mindestens 3 Monate zum Laufzeitende. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag laut AGB (§7.1) automatisch um ein weiteres Jahr. Maßgeblich sind die Fristen in deinem konkreten Vertrag.
- Kann ich bei CCV per E-Mail kündigen?
- Die CCV-AGB nennt neben dem Brief auch E-Mail, Fax und das MyCCV-Portal als möglichen Kündigungsweg. Sicher ist trotzdem der Brief mit Nachweis. Lass dir bei jeder Form die Kündigung ausdrücklich bestätigen und prüfe die Vorgaben in deinem Vertrag.
- Was kostet eine vorzeitige Kündigung bei CCV?
- Laut AGB (§7.6) können bei Vorzeitbeendigung 100 % der Fixkosten bis zum Laufzeitende fällig werden – bzw. 50 %, wenn das Gerät zurückgegeben wird. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, ein Wechsel lohnt also meist zum regulären Laufzeitende.
- Bis wann muss ich das CCV-Terminal zurückgeben?
- Das Mietgerät ist nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Die Miete läuft, bis die Rückgabe erfolgt ist – sende das Terminal daher fristgerecht und mit Versandnachweis zurück.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
