Ratgeber

DSGVO am Kartenterminal: Pflichten für Händler

Auch am Kartenterminal greift die DSGVO. Welche Pflichten du als Händler hast und wie du sie pragmatisch erfüllst.

AVV mit dem Zahlungsdienstleister

Dein Zahlungsdienstleister (SumUp, Zettle, Worldline …) verarbeitet personenbezogene Daten in deinem Auftrag – du brauchst einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Seriöse Anbieter stellen ihn online zur Verfügung, oft direkt im Onboarding.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Trage „Kartenzahlung am POS“ in dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ein – Zweck, Empfänger (Acquirer), Speicherdauer, Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung).

Datenschutzerklärung

Auf Website und in der Kasse / im Wartebereich kurz auf die Kartendaten-Verarbeitung hinweisen. Ein Aushang an der Kasse ist nicht zwingend, aber gute Praxis.

Häufige Fragen

Brauche ich einen AVV mit meinem Anbieter?
Ja. Seriöse Anbieter stellen den Auftragsverarbeitungsvertrag direkt im Onboarding zur Verfügung.
Muss Kartenzahlung in der Datenschutzerklärung erwähnt werden?
Ja, kurz mit Zweck (Vertragserfüllung), Empfänger (Acquirer) und Speicherdauer.
Muss ein Aushang an der Kasse hängen?
Nicht zwingend, aber gute Praxis – schafft Vertrauen und vermeidet Diskussionen.

Im Lexikon erklärt

Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.

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