DSGVO am Kartenterminal: Pflichten für Händler
Auch am Kartenterminal greift die DSGVO. Welche Pflichten du als Händler hast und wie du sie pragmatisch erfüllst.
AVV mit dem Zahlungsdienstleister
Dein Zahlungsdienstleister (SumUp, Zettle, Worldline …) verarbeitet personenbezogene Daten in deinem Auftrag – du brauchst einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Seriöse Anbieter stellen ihn online zur Verfügung, oft direkt im Onboarding.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Trage „Kartenzahlung am POS“ in dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ein – Zweck, Empfänger (Acquirer), Speicherdauer, Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung).
Datenschutzerklärung
Auf Website und in der Kasse / im Wartebereich kurz auf die Kartendaten-Verarbeitung hinweisen. Ein Aushang an der Kasse ist nicht zwingend, aber gute Praxis.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
