Wie kündige ich meinen Kartenterminal-Vertrag?
Wer in einem teuren Terminal-Mietvertrag feststeckt, hat oft mehr Optionen als gedacht. Hier die Reihenfolge.
1. Ordentliche Kündigung
Mindestlaufzeit (häufig 24–48 Monate) muss eingehalten werden. Danach Kündigungsfrist (meist 3 Monate) beachten. Schriftform per Einwurfeinschreiben.
2. Sonderkündigungsrecht
Bei Preiserhöhungen, einseitigen Vertragsänderungen oder Insolvenz des Anbieters greift das Sonderkündigungsrecht. Frist meist 14 Tage nach Mitteilung.
3. Geschäftsaufgabe
Bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe (Gewerbeabmeldung) verzichten viele Anbieter auf Restlaufzeit – schriftlich verhandeln, Gewerbeabmeldung beilegen.
4. Aufhebungsvertrag
Letzter Weg: Aufhebungsvertrag mit Einmalzahlung. Anbieter geben oft 30–50 % der Restlaufzeit nach, wenn man höflich verhandelt.
Häufige Fragen
- Kann ich meinen Terminal-Vertrag jederzeit kündigen?
- Nur nach Ablauf der Mindestlaufzeit (24–48 Monate) und Einhaltung der Kündigungsfrist (meist 3 Monate). Vorher nur per Sonderkündigung oder Aufhebungsvertrag.
- Was gilt bei Geschäftsaufgabe?
- Viele Anbieter verzichten auf die Restlaufzeit, wenn du die Gewerbeabmeldung vorlegst – schriftlich verhandeln.
- Welche Form ist nötig?
- Schriftform per Einwurfeinschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Nie nur telefonisch.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
