VR Payment Terminal kündigen
Beim VR-Payment-Terminalvertrag ist eine Besonderheit entscheidend: Eine E-Mail wahrt die vereinbarte Schriftform ausdrücklich nicht. Wer per E-Mail kündigt, riskiert, dass die Kündigung unwirksam ist und sich der Vertrag verlängert.
VR-Payment-Vertrag auf einen Blick
- Vertragspartner: VR Payment GmbH, Frankfurt am Main (Genossenschaftliche FinanzGruppe).
- Mindestlaufzeit: 48 Monate ab Freischaltung des Terminals.
- Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit.
- Automatische Verlängerung: ja, um jeweils 1 Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt.
- Form der Kündigung: Schriftform zwingend – eine E-Mail genügt NICHT.
- Hardware-Rückgabe: Mietterminal auf eigene Kosten zurück; bis 600 € Pauschale je nicht zurückgegebenem Gerät.
Diese Fallstricke solltest du kennen
- E-Mail wahrt die Schriftform nicht: Laut den Terminal-Bedingungen genügt eine E-Mail der vereinbarten Schriftform ausdrücklich NICHT. Eine per E-Mail verschickte Kündigung kann unwirksam sein – kündige per unterschriebenem Brief, idealerweise Einschreiben.
- 600 € Strafe für nicht zurückgegebene Terminals: Bei mehr als rund vier Wochen Verzug droht eine Pauschale von 600 € pro Gerät. Fristgerecht und nachweisbar zurücksenden.
- 48 Monate fest, dann Jahres-Verlängerung: Die Laufzeit zählt ab Freischaltung – nicht ab Unterschrift. Verpasst du die 3-Monats-Frist, läuft der Vertrag ein weiteres volles Jahr.
- Gestapelte Zusatzentgelte: monatliche Auszahlungsgebühr (0,50 % vom Belegumsatz), Scheme-Gebühren, PCI-Sicherheitspaket sowie 40 € je Chargeback im Präsenzgeschäft (25 € im E-Commerce). Diese Posten gehören in jeden Wechselvergleich.
Adresse: Vertragspartner ist die VR Payment GmbH in Frankfurt am Main. Verbindlich ist die Anschrift auf deinem Vertrag bzw. deiner Abrechnung; gib deine Vertrags- bzw. Terminalnummer an.
In 4 Schritten richtig kündigen
- Freischaltungsdatum und Frist bestimmen: Die 48-Monats-Laufzeit zählt ab Freischaltung. Dieses Datum (oder die erste Abrechnung) suchen und Laufzeit plus 3-Monats-Frist rechnen.
- Per Brief kündigen – nicht per E-Mail: schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (am sichersten Einschreiben), mit Vertrags-/Terminalnummer und Datum. Eine E-Mail reicht hier nicht. Bestätigung anfordern.
- Neues Angebot vergleichen: einige Monate vor Vertragsende klären, damit es nahtlos anschließt – ohne Doppelkosten und Akzeptanz-Lücke.
- Terminal fristgerecht zurücksenden: rechtzeitig und nachweisbar zurückschicken, um die 600-€-Pauschale zu vermeiden. Versandbeleg aufbewahren.
Häufige Fragen
- Kann ich meinen VR-Payment-Vertrag per E-Mail kündigen?
- Nein – laut den Terminal-Geschäftsbedingungen von VR Payment wahrt eine E-Mail die Schriftform NICHT. Kündige per Brief mit eigenhändiger Unterschrift, am sichersten per Einschreiben, und gib deine Vertrags- bzw. Terminalnummer an. Lass dir die Kündigung schriftlich bestätigen.
- Wie lange ist die Kündigungsfrist bei VR Payment?
- Die Frist beträgt 3 Monate. Die Mindestlaufzeit liegt bei 48 Monaten ab Freischaltung. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
- Was passiert, wenn ich das Terminal nicht zurückschicke?
- Mietterminals müssen nach Vertragsende auf eigene Kosten zurückgesendet werden. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig (mehr als rund vier Wochen Verzug), fällt laut Bedingungen eine Pauschale von 600 € pro nicht zurückgegebenem Terminal an. Versandnachweis aufbewahren.
- Kann ich VR Payment vorzeitig kündigen?
- Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der 48-monatigen Mindestlaufzeit ist in der Regel nicht möglich. Bei Vertragslaufzeiten unter 48 Monaten können zudem höhere Entgelte anfallen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nur bei wichtigem Grund.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
