TSE-Pflicht: Wann dein Kartenterminal betroffen ist
Die KassenSichV verpflichtet seit 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme zur manipulationssicheren Speicherung über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
Ein reines Terminal ist kein Kassensystem
Stand-alone-Kartenterminals ohne Kassenfunktion (kein Bonzwang, keine Artikelverwaltung) sind in der Regel NICHT TSE-pflichtig – sie zeichnen nur Zahlvorgänge auf, keine Umsatzdaten im Sinne der KassenSichV.
Sobald eine Kasse dranhängt: Pflicht
SmartPOS-Lösungen (Sunmi, SumUp Solo Plus + Kassenapp, Zettle mit Artikelliste) gelten als elektronische Kasse und brauchen eine zertifizierte TSE – meist in Form einer Cloud-TSE des Anbieters.
Im Zweifel: Steuerberater fragen und Anbieter um schriftliche Bestätigung der TSE-Konformität bitten.
Häufige Fragen
- Ist mein reines Kartenterminal TSE-pflichtig?
- In der Regel nein, solange es keine Kassenfunktion (Artikelverwaltung, Bonzwang) hat.
- Was passiert bei einem SmartPOS mit Kassen-App?
- Dann gilt das Gerät als elektronische Kasse und braucht eine zertifizierte TSE (meist Cloud-TSE des Anbieters).
- Wer haftet bei fehlender TSE?
- Der Händler. Anbieter müssen jedoch schriftlich bestätigen, dass ihre Software TSE-konform ist.
Im Lexikon erklärt
Zuletzt aktualisiert: 06/2026 · Quellen: Deutsche Bundesbank, girocard.eu, EHI Retail Institute, Deutsche Kreditwirtschaft.
